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Das Ehrengericht wird nach § 16 der GDCh-Satzung jährlich durch die Mitgliederversammlung bestellt. Es entscheidet auf Basis der GDCh-Satzung und des Ehrenkodex in Ausschlussangelegenheiten gemäß § 8 Abs. 3 und 4 der Satzung.

Derzeitige Mitglieder des Ehrengerichts:

Prof. Dr. Ferdi Schüth, Mülheim/Ruhr (Obmann)
Prof. Dr. Barbara Albert, Duisburg (Beisitzerin)
Dr. Matthias Urmann, Frankfurt/M. (Beisitzer)